Gericht

Hauptverhandlung am 6. Mai 2021 in Sachen 3 StR 518/19, 10.15 Uhr, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe, Saal E 004, in einer Strafsache wegen der Ausfuhr von Waffen in die USA zum Re-Export nach Kolumbien (Pressemeldung des BGH)

Das Landgericht Kiel hat drei Angeklagte wegen Ausfuhr von Gütern ohne Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz in mehreren Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Gegen die Einziehungsbeteiligten, drei Gesellschaften aus der SIG SAUER Unternehmensgruppe, hat es die Einziehung von mehreren Millionen Euro angeordnet.

Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Gebot bestmöglicher Sachaufklärung in Haftsachen bzgl der Vorbereitung einer Fortdauerentscheidung gem § 67a Abs 2 StGB – Beauftragung eines mit bisheriger Vollstreckung nicht befassten Sachverständigen nach Umständen des Falles erforderlich – Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 S 1 und 20 Abs 3 GG durch wiederholte Beauftragung desselben Sachverständigen – besondere Bedeutung einer Exploration mit eingehender Anamnese aufgrund des Gesundheitszustandes des Untergebrachten – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 22.04.2021, AZ 2 BvR 320/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210422.2bvr032020Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 66 StGB, § 67a StGB