Gericht

Erfolgreiches Organstreitverfahren zu Unterrichtungspflichten der Bundesregierung beim dritten Hilfspaket für Griechenland (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag entschieden, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungsrecht aus Artikel 23 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat, indem sie es unterlassen hat, ihn vor der Sitzung der Euro-Gruppe am 11. und 12. Juli 2015 und vor dem Euro-Gipfel am 12. und 13. Juli 2015 umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über ihre Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone zu unterrichten.

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen von Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern gem § 5 der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (juris: CoronaVV MV 5) – Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 26.05.2021, AZ 1 BvR 1185/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210526.1bvr118521§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 5 CoronaVV MV 5, § 47 Abs 1 Nr 2 VwGO

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs – Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers begründet keine Besorgnis der Befangenheit (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 26.05.2021, AZ 1 BvR 979/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210526.1bvr097921§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Erfolgloser Eilantrag einer Gemeinde gegen infektionsschutzbedingtes Verbot von Präsenzunterricht an Schulen gem § 28b Abs 3 IfSG idF vom 22.04.2021 – Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung nicht ersichtlich (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 21.05.2021, AZ 2 BvQ 43/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210521.2bvq004321§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 91 S 1 BVerfGG, EpiBevSchG 4, § 28b Abs 3 IfSG vom 22.04.2021

Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heutigen Beschlüssen haben die Kammern des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG („Kontaktbeschränkungen“), § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG („Einzelhandelsbeschränkungen“), § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 IfSG („Untersagung kultureller Einrichtungen“) sowie gegen § 28b Abs. 3 IfSG („Schulschließungen“) richteten. Damit ist nicht entschieden, dass die angegriffenen Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Diese Prüfung bleibt im Falle der Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung den jeweiligen Hauptsacheverfahren vorbehalten (ebenso wie die Prüfung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG zur „Ausgangsbeschränkung“, vgl. Pressemitteilung Nr. 33 vom 5. Mai 2021).