Gericht

Online-Fachgespräch mit Mitgliedern des kolumbianischen Verfassungsgerichts (Pressemeldung des BVerfG)

Am 27. Juli 2021 fand ein Online-Fachgespräch von Mitgliedern des kolumbianischen Verfassungs-gerichts und des Bundesverfassungsgerichts statt. Es handelt sich um das erste bilaterale Treffen beider Gerichte. Nach einleitenden Worten des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und des Präsidenten des kolumbianischen Verfassungsgerichts Prof. Antonio José Lizarazo Ocampo tauschten sich die Beteiligten über aktuelle Arbeitsschwerpunkte aus. In den Fachgesprächen ging es unter anderem um Grundrechte in der Pandemie und Rechte der Natur.

Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer presse- bzw medienrechtlichen Sache ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 28.07.2021, AZ 1 BvR 1172/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210728.1bvr117221§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 19 Abs 1 MStV, § 19 Abs 3 MStV

Mietshaus

Nichtzulassungsbeschwerde – Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung – Streit über Anwendbarkeit einer bestimmten OPS (hier: geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung) – Befunderhebung im Bereich Logopädie keine Therapieeinheit iSd OPS 8-550.1 (Beschluss des BSG 1. Senat)

Beschluss vom 28.07.2021, AZ B 1 KR 31/21 B, ECLI:DE:BSG:2021:280721BB1KR3121B0§ 160a Abs 2 S 3 SGB 5, § 160 Abs 2 Nr 1 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 301 SGB 5, Nr 8-550.1 OPS 2015

Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag (Pressemeldung des BVerfG)

I. In seiner öffentlichen Sitzung am 8. und 9. Juli 2021 hat der Bundeswahlausschuss entschieden, welche Vereinigungen nach seiner Prüfung als wahlvorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag anzuerkennen seien. Gegen die Nichtanerkennung haben zwanzig Vereinigungen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben.

Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs: Sekundäre Darlegungslast des Fahrzeugmotorenherstellers hinsichtlich der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung und der Kenntnis des Vorstands; Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung als Schaden (Urteil des BGH 6. Zivilsenat)

Urteil vom 27.07.2021, AZ VI ZR 151/20, ECLI:DE:BGH:2021:270721UVIZR151.20.0§ 31 BGB, § 826 BGB, § 138 Abs 3 ZPO