BVerfG

Verfassungsbeschwerde betreffend den „NSU-Prozess“ erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen ein Strafurteil des Oberlandesgerichts München vom 11. Juli 2018 und zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 12. August 2021 und vom 22. September 2021 richtete. Die Beschwerdeführerin hat weder dargetan noch ist es aus sich heraus ersichtlich, dass sie in ihren Rechten auf die Gewährung rechtlichen Gehörs, aus dem allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot oder auf die Entscheidung durch den gesetzlichen Richter verletzt ist.

Zur Abwägung von Belangen der Kunstfreiheit einerseits und des Jugendschutzes andererseits im Zusammenhang mit der Indizierung eines Musikalbums – Keine Anhaltspunkte für verfassungsrechtliche Bedenken bzgl §§ 15, 18 JuSchG – Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung eines Musikalbums aus dem Genre „Gangsta-Rap“ (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 20.10.2022, AZ 1 BvR 201/20, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221020.1bvr020120Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 15 Abs 1 JuSchG

Sonderbedarfsstufe für in Sammelunterkünften lebende Asylsuchende gem § 2 Abs 1 S 4 Nr 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG partiell unvereinbar – Übergangsregelung gemäß Tenor ab 01.09.2019 (Beschluss des BVerfG 1. Senat)

Beschluss vom 19.10.2022, AZ 1 BvL 3/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:ls20221019.1bvl000321Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 BVerfGG, § 2 Abs 1 S 4 Nr 1 AsylbLG vom 13.08.2019, § 44 Abs 1 AsylVfG 1992

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Verringerung des Einsatzwertes für die subjektive Bedeutung (Streitwert des fachgerichtlichen Verfahrens) bei verfassungsrechtlich bereits geklärter Rechtslage (Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 12.10.2022, AZ 1 BvR 2894/19, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221012.1bvr289419§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Teilnahme einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts am 5. Kongress der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit (Pressemeldung des BVerfG)

Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König und Bundesverfassungsrichterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf haben vom 4. bis 7. Oktober 2022 am 5. Kongress der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit teilgenommen. Der Kongress wurde in diesem Jahr vom Verfassungsgericht der Republik Indonesien ausgerichtet. Ziel der Weltkonferenz ist die Förderung der Verfassungsgerichtsbarkeit als wesentliches Element für Demokratie, die Einhaltung der Menschenrechte und den Rechtsstaat. Themen des Kongresses waren unter anderem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Vorbedingung von Frieden und die Rolle der Verfassungsgerichte bei der Wahrung des Friedens.

Besuch des indischen Chief Justice beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am 6. Oktober 2022 besuchten der indische Chief Justice und Präsident des Supreme Court Uday Umesh Lalit und die Richterin des Supreme Court Bela M. Trivedi das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zu einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch empfangen.

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der strafprozessualen Revision im sog. „NSU-Prozess“ gem § 349 Abs 2 StPO – insb keine Verletzung des Gehörsanspruchs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung – Verzicht auf mündliche Verhandlung zudem mit Art 6 Abs 1 EMRK (juris: MRK) vereinbar (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 30.09.2022, AZ 2 BvR 2222/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220930.2bvr222221Art 3 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, EURaBes 841/2008

Das Bundesverfassungsgericht bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Erfurt (Pressemeldung des BVerfG)

Die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit finden in diesem Jahr vom 1. bis 3. Oktober 2022 unter dem Motto „Zusammen wachsen“ in Erfurt statt. Auf dem Domplatz präsentiert sich das Bundesverfassungsgericht in dieser Zeit in einem interaktiven Pavillon gemeinsam mit den anderen Verfassungsorganen. Bürgerinnen und Bürger können dort zudem bei Interviews mit Mitgliedern des Gerichts am 2. und 3. Oktober 2022 einen besonderen persönlichen Eindruck von der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts gewinnen. Am offiziellen Festakt am 3. Oktober 2022 nimmt eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), teil.