Pressestelle des BVerfG

Erstellt vom Import-Prozess

Verfassungsbeschwerde betreffend den „NSU-Prozess“ erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen ein Strafurteil des Oberlandesgerichts München vom 11. Juli 2018 und zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 12. August 2021 und vom 22. September 2021 richtete. Die Beschwerdeführerin hat weder dargetan noch ist es aus sich heraus ersichtlich, dass sie in ihren Rechten auf die Gewährung rechtlichen Gehörs, aus dem allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot oder auf die Entscheidung durch den gesetzlichen Richter verletzt ist.

Teilnahme einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts am 5. Kongress der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit (Pressemeldung des BVerfG)

Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König und Bundesverfassungsrichterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf haben vom 4. bis 7. Oktober 2022 am 5. Kongress der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit teilgenommen. Der Kongress wurde in diesem Jahr vom Verfassungsgericht der Republik Indonesien ausgerichtet. Ziel der Weltkonferenz ist die Förderung der Verfassungsgerichtsbarkeit als wesentliches Element für Demokratie, die Einhaltung der Menschenrechte und den Rechtsstaat. Themen des Kongresses waren unter anderem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Vorbedingung von Frieden und die Rolle der Verfassungsgerichte bei der Wahrung des Friedens.

Besuch des indischen Chief Justice beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am 6. Oktober 2022 besuchten der indische Chief Justice und Präsident des Supreme Court Uday Umesh Lalit und die Richterin des Supreme Court Bela M. Trivedi das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zu einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch empfangen.

Das Bundesverfassungsgericht bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Erfurt (Pressemeldung des BVerfG)

Die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit finden in diesem Jahr vom 1. bis 3. Oktober 2022 unter dem Motto „Zusammen wachsen“ in Erfurt statt. Auf dem Domplatz präsentiert sich das Bundesverfassungsgericht in dieser Zeit in einem interaktiven Pavillon gemeinsam mit den anderen Verfassungsorganen. Bürgerinnen und Bürger können dort zudem bei Interviews mit Mitgliedern des Gerichts am 2. und 3. Oktober 2022 einen besonderen persönlichen Eindruck von der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts gewinnen. Am offiziellen Festakt am 3. Oktober 2022 nimmt eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), teil.

Reise nach Chile und Peru (Pressemeldung des BVerfG)

Vom 21. bis 26. September 2022 reisten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und der Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Peter M. Huber nach Chile und Peru. Unter anderem nahmen sie am 27. Jahrestreffen der lateinamerikanischen Verfassungsgerichte und Verfassungskammern in Santiago de Chile teil, wo Präsident Harbarth den Eröffnungsvortrag zum Thema „Nationaler und regionaler Grundrechtsschutz in Lateinamerika und Europa: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem“ hielt. Ein weiterer Programmpunkt der Reise war ein Zusammentreffen mit dem Präsidenten des peruanischen Verfassungsgerichts Prof. Dr. Francisco Morales Saravia und weiteren Mitgliedern des Verfassungsgerichts in Lima.

Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts beim kroatischen Verfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Vom 19. September bis 20. September 2022 besuchte eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König das kroatische Verfassungsgericht in Zagreb und wurde dort von dem Präsidenten Dr. Miroslav Šeparović und der Vizepräsidentin Dr. Snježana Bagić empfangen. Es fanden Fachgespräche unter anderem zu verfassungsrechtlichen Fragestellungen innerhalb der Europäischen Union statt. Darüber hinaus diente der Besuch dem allgemeinen Erfahrungsaustausch beider Gerichte.

„Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte, des EuGH und des EGMR in Lausanne (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König hat vom 11. bis 12. September 2022 am „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilgenommen. Das Treffen findet regelmäßig im Zwei-Jahres-Rhythmus statt und wurde in diesem Jahr vom Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne unter Leitung der Bundesgerichtspräsidentin Dr. Martha Niquille ausgerichtet. Teilgenommen haben unter anderem der Präsident des Staatsgerichtshofs Liechtenstein Dr. Hilmar Hoch, der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. DDr. Dr. h. c. Christoph Grabenwarter, der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Prof. Dr. Koen Lenaerts und die Richterin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr. Themen der Fachgespräche waren unter anderem die Rolle der Justiz im Klimaschutz und die Beschuldigtenrechte in der verdeckten Ermittlung sowie der Rechtsschutz für Einzelpersonen bei internationalen Sanktionen.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung mehrerer erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 1 StPO (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die erkennungsdienstliche Behandlung des Beschwerdeführers durch die Anordnung der Abnahme eines Zehnfinger- und Handflächenabdrucks sowie die Anfertigung eines Fünfseiten- und Ganzkörperbildes diesen in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde darüber hinaus gegen die Anordnung weiterer erkennungsdienstlicher Maßnahmen richtet, ist sie unzulässig.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels Urinkontrollen in Justizvollzugsanstalt (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen fachgerichtliche Entscheidungen richtet, mit denen der inhaftierte Beschwerdeführer bei mehreren zur Feststellung eines Suchtmittelkonsums durchgeführten Urinkontrollen zur Entblößung seines Genitals verpflichtet wurde. Die Urinkontrollen fanden jeweils unter der Aufsicht eines gleichgeschlechtlichen Justizvollzugsbediensteten statt. Die angegriffene Entscheidung des Landgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) folgenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht; die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 GG. Sie werden aufgehoben und die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Einstweilige Anordnung, mit der Vollstreckung einer fachgerichtlichen Entscheidung zur Rückführung eines Kindes zu seinem in Spanien lebenden Vater vorläufig ausgesetzt wird (Pressemeldung des BVerfG)

Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der die Vollstreckung eines familiengerichtlichen Beschlusses, in dem festgestellt wird, dass die antragstellende Mutter verpflichtet ist, ihren im August 2013 geborenen Sohn an dessen in Spanien lebenden Vater herauszugeben, vorläufig ausgesetzt wird.

Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom Kindergeld verfassungswidrig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf die Vorlage eines Finanzgerichts entschieden, dass § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (im Folgenden: EStG 2006) gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt und die Vorschrift für nichtig erklärt.

Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht entrichteter Kernbrennstoffsteuer (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde mangels Grundrechtsverletzung zurückgewiesen, die die Frage betrifft, ob es infolge der Nichtigerklärung des Kernbrennstoffsteuergesetzes durch das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich geboten ist, einen von der Beschwerdeführerin im Jahr 2016 entrichteten und im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2017 an sie zurückerstatteten Steuerbetrag in Höhe von 54.725.320 Euro ab dem Zeitpunkt der Steuerzahlung zu verzinsen.

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens der Wurstherstellung und mehrerer Zeitarbeitsunternehmen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das Verbot, in der Fleischwirtschaft Personal als Werkvertragsbeschäftigte oder in Leiharbeit einzusetzen. Die Beschwerdeführenden sehen sich in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt; das Unternehmen der Wurstherstellung rügt zudem eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung mit anderen Branchen. Die Begründung der Verfassungsbeschwerden genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht; sie sind daher unzulässig.

Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Fernseh-Reporterin wegen Lohndiskriminierung (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte nicht zur Entscheidung angenommen, da sie den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht genügt. Im Ausgangsverfahren verfolgte die beschwerdeführende Reporterin unter anderem das Ziel, so vergütet zu werden, wie ihre männlichen Kollegen mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit.