Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung eines Musikalbums aus dem Genre „Gangsta-Rap“ (Pressemeldung des BVerfG)
Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Musikers nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die Indizierung eines dem Genre „Gangsta-Rap“ zuzuordnenden Musikalbums aus Jugendschutzgründen wendet. Die Indizierung des Musikalbums verletzt den Beschwerdeführer nicht in seiner Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG).