Pressestelle des BVerfG

Erstellt vom Import-Prozess

Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König hat am 17. Juni 2021 auf Einladung des Präsidenten Robert Spano den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg besucht. Es fanden ganztags Fachgespräche statt, in denen es um die Rechtsprechung zur Überwachung der ausländischen Telekommunikation, zur Suizidbeihilfe und zur Haftung des Staates für Menschenrechtsverletzungen ging. Die Begegnung steht in einer langjährigen Tradition des fachlichen Austauschs zwischen den beiden Gerichten.

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung eines ehemals Infizierten (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der der Beschwerdeführer eine unzulässige Benachteiligung durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmeV) geltend macht. Die Verordnung sieht keine Ausnahmen für Personen vor, deren Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mehr als sechs Monate zurückliegt, die aber nach wie vor über ausreichend neutralisierende Antikörper gegen das Coronavirus im Blut verfügen und die das mittels eines aktuellen Nachweises neutralisierender Antikörper auch belegen können.

Weiterer Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes abgelehnt („EU-Wiederaufbaufonds“) (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit dem „EU-Wiederaufbaufonds“ abgelehnt, mit dem die Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag beantragt hatte, dem Bundespräsidenten zu untersagen, das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) auszufertigen, zu unterschreiben und zu verkünden.

Bundesverfassungsgericht beteiligt sich an Diskussionsreihe zu aktuellen verfassungsrechtlichen Themen (Pressemeldung des BVerfG)

Anlässlich des 70-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts beginnt heute in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) eine fünfteilige Diskussionsreihe „bpb:forum spezial“. Bis September nehmen fünf Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts sowie weitere Gäste teil, um über verfassungsrechtliche Themen zu sprechen. Zum Auftakt wird Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. (Michigan) heute um 18 Uhr gemeinsam mit Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio unter Moderation der Leiterin der ARD-Rechtsredaktion/Hörfunk Gigi Deppe zu der Frage „Wie schützen Sie die Menschenwürde, Frau Prof. Dr. Baer?“ diskutieren.

Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit teilweise veröffentlichten Beschlüssen haben die Kammern des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts weitere 8 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt und 51 Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG („Kontaktbeschränkungen“), § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 („Ausgangsbeschränkungen“), § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 IfSG („Beschränkung von Freizeiteinrichtungen“), gegen § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG („Einzelhandelsbeschränkungen“), gegen § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 („Beschränkungen kultureller Einrichtungen“), gegen § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 IfSG („Amateursport“), gegen § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 IfSG („Beschränkungen körpernaher Dienstleistungen“), gegen § 28b Abs. 3 IfSG („Schulschließungen“ und „Testpflicht“), gegen § 73 Abs. 1a IfSG („Bußgeldkatalog“) sowie gegen § 28c IfSG in Verbindung mit der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung („Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“) richteten. Soweit die Beschlüsse inhaltlich begründet wurden, sind diese auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts abrufbar. Soweit die zuständigen Kammern gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG von einer Begründung der Entscheidung abgesehen haben, werden diese Entscheidungen nicht gesondert veröffentlicht. Damit ist nicht entschieden, ob die angegriffenen Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Prüfung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG zur „Ausgangsbeschränkung“ (vgl. Pressemitteilung Nr. 33/2021 vom 5. Mai 2021) und die Prüfung weiterer Regelungen des § 28b IfSG, die Gegenstand verschiedener Eilentscheidungen von Kammern des Ersten Senats vom 20. Mai 2021 waren (vgl. Pressemitteilung Nr. 42/2021 vom 20. Mai 2021), bleibt den dort genannten Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung erteilte Zulassung für ein Tierarzneimittel zurückgewiesen (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die einem Konkurrenzunternehmen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erteilte Zulassung für ein Tierarzneimittel zurückgewiesen. Weder der Zulassungsbescheid noch die ihn bestätigenden verwaltungsgerichtlichen Urteile verletzen die Beschwerdeführerinnen in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG beziehungsweise Art. 16 GRCh. Da nicht nur die Auslegung der im Grundgesetz verbürgten Grundrechte im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte und der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten sowie ihrer höchstrichterlichen Konkretisierung erfolgen müsse, sondern auch die Auslegung der Charta der Grundrechte unter Rückgriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten in Gestalt ihrer höchstrichterlichen Konkretisierung, führe die Heranziehung von Art. 12 Abs. 1 GG beziehungsweise Art. 16 GRCh jedenfalls im vorliegenden Fall zum selben Ergebnis.

Spanische Pressemitteilung zum Beschluss vom 24. März 2021 zum Klimaschutzgesetz ///  | Spanish press release relating to the Order of 24 March 2021 regarding the Federal Climate Change Act ///  | Comunicado de prensa en español referente a la resolución del 24 de marzo de 2021 respecto a la Ley de Protección del Clima/// (Pressemeldung des BVerfG)

Die Pressemitteilung zum Beschluss vom 24. März 2021 zum Klimaschutzgesetz ist jetzt auch in
Spanisch verfügbar, zusätzlich zur
englischen und
französischen Version.

Erfolgreiches Organstreitverfahren zu Unterrichtungspflichten der Bundesregierung beim dritten Hilfspaket für Griechenland (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag entschieden, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungsrecht aus Artikel 23 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat, indem sie es unterlassen hat, ihn vor der Sitzung der Euro-Gruppe am 11. und 12. Juli 2015 und vor dem Euro-Gipfel am 12. und 13. Juli 2015 umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über ihre Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone zu unterrichten.

Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen fehlender Angaben zum Zugangszeitpunkt der fachgerichtlichen Entscheidung (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das Verfahren betrifft eine strafrechtliche Verurteilung, der eine Verständigung nach § 257c StPO vorangegangen war. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert zur Fristwahrung vorgetragen hat. Ob der die Revision verwerfende Beschluss des Bundesgerichtshofs mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Zustandekommen einer Verständigung in Einklang zu bringen ist, ist jedoch zweifelhaft.

21. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2021 per Livestream aus dem Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Das 21. Karlsruher Verfassungsgespräch am Samstag, 22. Mai 2021, findet auch in diesem Jahr ohne Publikum statt. Die Podiumsdiskussion aus dem Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts ist ab 19 Uhr per Livestream online auf dem Facebook-Kanal von phoenix sowie auf
www.phoenix.de und im HbbTV zu sehen und ist auch im Anschluss an die Diskussion noch online abrufbar. Für die Zuschauerinnen und Zuschauer wird es wie im vergangenen Jahr die Möglichkeit geben, über Facebook Fragen in die Diskussion einzubringen. Das Gespräch wird am Folgetag, Sonntag, 23. Mai 2021, um 12 Uhr im TV im Fernsehprogramm von phoenix ausgestrahlt.

Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heutigen Beschlüssen haben die Kammern des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG („Kontaktbeschränkungen“), § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG („Einzelhandelsbeschränkungen“), § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 IfSG („Untersagung kultureller Einrichtungen“) sowie gegen § 28b Abs. 3 IfSG („Schulschließungen“) richteten. Damit ist nicht entschieden, dass die angegriffenen Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Diese Prüfung bleibt im Falle der Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung den jeweiligen Hauptsacheverfahren vorbehalten (ebenso wie die Prüfung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG zur „Ausgangsbeschränkung“, vgl. Pressemitteilung Nr. 33 vom 5. Mai 2021).

Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Vorschriften des Bundesrechts und des schleswig-holsteinischen Landesrechts richtete, die in unterschiedlichem Umfang die manuelle Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter regeln.

Erfolglose Vollstreckungsanträge zum Urteil des Zweiten Senats zu dem PSPP-Anleihekaufprogramm der EZB (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Anschluss an sein Urteil vom 5. Mai 2020 betreffend das Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (Public Sector Purchase Programme – PSPP) zwei Anträge auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung (§ 35 BVerfGG) verworfen.

Online-Arbeitssitzung mit Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes Österreich (Pressemeldung des BVerfG)

Am 11. Mai 2021 fand eine gemeinsame Online-Arbeitssitzung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes Österreich und des Bundesverfassungsgerichts statt. Nach Begrüßungsworten durch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Österreich Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter wurden Fachgespräche über den Grundrechtsschutz im Europäischen Mehrebenensystem und das Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Recht in der jüngeren Rechtsprechung geführt. Das Treffen endete mit Schlussworten durch die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes Österreich Univ.-Prof. Dr. Verena Madner.

Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in einem Einmalbetrag geleisteten Erbbauzinsen teilweise nichtig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die rückwirkende Änderung des Abflussprinzips durch § 11 Absatz 2 Satz 3 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 30 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EStG i. d. F. des EURLUmsG) teilweise gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt. Infolge dieser Änderung sind Ausgaben, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet werden, nicht mehr vollständig im Zahlungsjahr als Werbungskosten abzuziehen, sondern dürfen nur noch ratierlich für den Zeitraum steuermindernd beansprucht werden, für den sie geleistet werden. Obwohl das Gesetz mit dieser Neuregelung erst am 15. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, sollte die veränderte Rechtslage bereits für alle Vorauszahlungen von Erbbauzinsen gelten, die nach dem 31. Dezember 2003 erfolgt waren. In der damit angeordneten Rückwirkung liegt nach dem Beschluss ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes, wenn die Zahlungsvereinbarung in der Zeit vom 1. Januar bis 27. Oktober 2004 (Tag der Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag) verbindlich geschlossen und die Vorauszahlung vereinbarungsgemäß bis zum Ende des Jahres 2004 erbracht worden ist. Das Gleiche gilt, wenn die Zahlungsvereinbarung vor dem Beginn des Jahres 2004 verbindlich geschlossen, die Vorauszahlung vereinbarungsgemäß aber erst im Jahr 2004, spätestens am 15.  Dezember 2004 (Tag der Verkündung der Neuregelung) geleistet worden ist.

Bundesverfassungsgericht unterstützt Preisvergabe der Bundeszentrale für politische Bildung für Projekte zur Stärkung der Demokratie (Pressemeldung des BVerfG)

Anlässlich des 70. Geburtstags des Bundesverfassungsgerichts vergibt die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb in Kooperation mit dem Bundesverfassungsgericht den WIR IST PLURAL | Preis zur Stärkung der Demokratie. Unter der Leitfrage „Wie engagiert Ihr Euch für die demokratischen Werte des Grundgesetzes?“ werden insgesamt 15 Projekte mit Preisgeldern und Gewinn-Paketen ausgezeichnet. Eine Bewerbung ist vom 10. Mai bis zum 20. Juni 2021 über die Website
https://www.wiristplural.de/ möglich.

Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen erreicht werden sollte, dass die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine solche Entscheidung kann das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren nicht treffen. Diese Prüfung bleibt den Hauptsacheverfahren vorbehalten. In dem Verfahren 1 BvR 805/21 ist die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers, der vorgetragen hat, nach überstandener COVID-19 Erkrankung immunisiert zu sein, abgetrennt worden. Seine Beschwerde wird in einem eigenen Verfahren geführt.

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.