Pressestelle des BMJV

Erstellt vom Import-Prozess

Unfälle mit E-Scootern: BMJV legt Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung vor (Pressemeldung des BMJV)

Bei Unfällen mit E-Scootern sollen es Geschädigten zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Dafür soll insbesondere die Haftung der Halter von E-Scootern verschärft werden, ferner die Haftung von Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern. Halter von E-Scootern sollen künftig für Schäden haften, egal ob sie ein Verschulden trifft oder nicht (Gefährdungshaftung). Halter von E-Scootern sind unter anderem Unternehmen, die E-Scooter in Großstädten vermieten. Für Fahrerinnen und Fahrer soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel Autos. Entsprechende Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute vorgelegt hat.

Umsetzung der europäischen Richtlinie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Bundesjustizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Mit dem Gesetzentwurf sollen europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Unter Vermögensabschöpfung wird die Einziehung von Vermögenswerten verstanden, die durch eine Straftat erlangt oder die zu ihrer Begehung verwendet wurden.

Bessere Unterstützung für Opfer im Strafprozess – insbesondere bei häuslicher Gewalt: BMJV legt Gesetzentwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung vor (Pressemeldung des BMJV)

Betroffene von schweren Straftaten sollen im Strafverfahren leichter professionelle Unterstützung erhalten können. Dazu sollen die Regelungen für die psychosoziale Prozessbegleitung fortentwickelt werden. Insbesondere sollen auch Betroffene von häuslicher Gewalt künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollen sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. 

Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Raub und Sexualverbrechen: Bundesjustizministerium schlägt Strafverschärfung vor (Pressemeldung des BMJV)

Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesjustizministerium auf die besondere Gefährlichkeit, die von diesen Taten ausgeht, und schlägt eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vor.

Einfaches Bauen nach dem Gebäudetyp E: BMJV und BMWSB legen Eckpunkte vor (Pressemeldung des BMJV)

Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Dazu kann der Gebäudetyp E einen wichtigen Beitrag leisten. Beim Gebäudetyp E wird auf zahlreiche Baustandards verzichtet, die gesetzlich nicht zwingend sind. Dadurch reduzieren sich die Baukosten. Zukünftig soll es für Vertragsparteien einfach und rechtssicher möglich sein, einen Gebäudetyp E zu vereinbaren. Zugleich soll der Gebäudetyp E in der Praxis etabliert werden. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen heute gemeinsam vorgelegt haben.

Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten: Bundesregierung stimmt Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zu (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute beschlossen, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs zu unterzeichnen. Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden. Es handelt sich um das erste völkerrechtliche Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft. Das Abkommen ist auch eine Reaktion auf zunehmende Angriffe und staatliche Repressalien gegenüber Anwältinnen und Anwälten. Es soll am 26. Januar 2026 unterzeichnet werden.

Elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings zum Schutz vor häuslicher Gewalt: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Mit mehreren Gesetzesänderungen will die Bundesregierung den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat das Kabinett heute beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, dass Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichten können. Außerdem sollen sie Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, etwa Anti-Gewalt-Trainings, oder Gewaltpräventionsberatungen verpflichten können.

Besserer Schutz für Designs: Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Recht veröffentlicht (Pressemeldung des BMJV)

Die deutsche Kreativindustrie ist ein wichtiger Wirtschaftszweig. Mit dem Entwurf, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heute veröffentlicht hat, soll das Designgesetz modernisiert und das Schutzrecht attraktiver gestaltet werden. Um mit dem technologischen Fortschritt mitzuhalten, werden neue Designformen ausdrücklich anerkannt und unter anderem die Anmeldung animierter Designs erleichtert. Der Gesetzentwurf setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um.

Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister: Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung der „Digitalsäule“ des neuen Pakts für den Rechtsstaat (Pressemeldung des BMJV)

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich am 7. November 2025 in Leipzig zu ihrem siebten Bund-Länder-Digitalgipfel getroffen. Bei dem Treffen ging es um die Förderung der Digitalisierung der Justiz im Rahmen eines neuen Pakts für den Rechtsstaat. Die Förderung von Digitalisierungsprojekten soll eine von drei „Säulen“ des neuen Pakts für den Rechtsstaat bilden, den Bund und Länder schließen wollen. Für diese Digitalsäule wird der Bund in den Jahren 2027 bis 2029 jährlich Haushaltsmittel in Höhe von jeweils bis zu 70 Millionen Euro, insgesamt also bis zu 210 Millionen Euro bereitstellen. Diese Mittel sollen aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“ herangezogen werden. Im Fokus des Treffens stand die Frage, wie die Verteilung der Mittel erfolgen soll. Hierzu haben die Ministerinnen und Minister eine gemeinsame Erklärung verabschiedet.

Entlastung beim Grundstückskauf: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Immobilien­transaktionen (Pressemeldung des BMJV)

Immobiliengeschäfte beim Notar sollen schneller, effizienter und auch günstiger durchgeführt werden können. Notare, Gerichte und Behörden sollen Informationen und Dokumente zukünftig ausschließlich auf digitalem Weg austauschen, wenn Grundstückskaufverträge durchgeführt werden. Gleiches soll auch für weitere notarielle Rechtsgeschäfte und Anzeigepflichten gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und auch die Verwaltung sollen dadurch in Höhe von rund 49 Millionen Euro jährlich entlastet werden.

Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Zukünftig soll die Einleitung der Zwangsvollstreckung überwiegend elektronisch erfolgen. Auch der weitere Dokumentenaustausch zwischen Anwältinnen und Anwälten sowie Behörden an Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher soll elektronisch erfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll zu jährlichen Entlastungen von etwa 7 Millionen Euro führen.

Neue Regeln für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Regeln für die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter vorsieht. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Dabei sollen die Grundrechte aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Ein wichtiges Anliegen der Neuregelungen ist, das Lebensalter des Kindes als leitenden Faktor in den Entscheidungsprozessen der Familiengerichte stärker in den Fokus zu rücken.

Rechtsmittelstreitwerte sollen erhöht werden: Bundeskabinett beschießt Formulierungshilfe (Pressemeldung des BMJV)

Die Beträge, ab denen Berufung oder Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eingelegt werden kann, sollen moderat angehoben werden. Damit soll im Gleichklang mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten die Inflation seit der jeweils letzten Anpassung der Beträge berücksichtigt werden. Die Änderungen sollen im parlamentarischen Verfahren zusammen mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten erfolgen. Eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Bundesregierung heute beschlossen.

Kampf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung: Bundesjustizministerium schlägt Reform des Strafrechts vor (Pressemeldung des BMJV)

Menschenhandel in Deutschland soll besser bekämpft, Täterinnen und Täter sollen konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden können. Dazu sollen die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Der Gesetzentwurf berücksichtigt Erfahrungen in der Strafverfolgungs­praxis und greift Vorschläge aus der Wissenschaft auf. Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.

Neue Strafvorschriften zum Schutz der Umwelt: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor (Pressemeldung des BMJV)

Die neue europäische Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es Umweltkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt dazu umfassende Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) vor. In enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium sollen auch umweltrechtliche Strafvorschriften außerhalb des StGB angepasst werden.

Fortschritte bei Gleichstellung in Führungspositionen: 9. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam vorgelegte Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Anschlag auf die Synagoge in Halle (Saale) vor sechs Jahren: Bundesopferbeauftragter und Landesopferbeauftragte gedenken der Opfer von Halle (Saale) und Wiedersdorf (Pressemeldung des BMJV)

Am 9. Oktober 2025 jährt sich zum sechsten Mal der Tag des Anschlags in Halle (Saale) und Wiedersdorf. Der Attentäter hatte versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle (Saale) zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Nachdem ihm nicht gelang, in die Synagoge einzudringen, tötete er eine 40-jährige Passantin sowie einen 20-jährigen Mann in einem nahegelegenen Imbiss. Auf seiner Flucht verletzte der Täter zwei weitere Menschen in Wiedersdorf schwer. Der Bundes­opferbeauftragte übernahm gemeinsam mit der Opferbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt die Betreuung der Angehörigen und Betroffenen. Zusammen mit der Opferbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Theren, sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Gesellschaft wird der Bundesopferbeauftragte morgen an einem stillen Gedenken an der Synagoge in Halle (Saale) teilnehmen.

Bedrohung durch Terrorismus und Spionage: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Strafrechts (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung schlägt Anpassungen im Strafrecht vor, um das Strafrecht besser auf aktuelle Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage einzustellen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauchschutz hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Danach soll insbesondere die Vorbereitung terroristischer Anschläge umfassender strafrechtlich verfolgt werden können. Damit reagiert die Bundesregierung auf Anschläge in jüngerer Zeit. Terroristen haben für ihre Anschläge zuletzt wiederholt Alltagsgegenstände wie Autos oder Messer genutzt. Bereits die Vorbereitung von Taten solchen Gegenständen soll nun strafrechtlich verfolgt werden können. Auch soll etwa die Einreise sogenannter „ausländischer terroristischer Kämpfer“ mit dem Ziel, in Deutschland eine terroristische Straftat zu begehen, von den neuen Regelungen erfasst und unter Strafe gestellt werden, ebenso wie neuere Formen der Terrorismusfinanzierung. Mit dem Gesetz werden außerdem europäische Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung in deutsches Recht umgesetzt. Um auf die zunehmende Gefahr der Spionage durch fremde Staaten in Deutschland zu reagieren, soll der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit verschärft werden.

Neue Regeln für grenzüberschreitende Strafverfahren: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor (Pressemeldung des BMJV)

Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) soll grundlegend neu gefasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Das IRG trifft Regeln für grenzüberschreitende Strafverfahren: Es regelt die Zusammenarbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit ausländischen Behörden und Gerichten – zum Beispiel bei der grenzüberschreitenden Beweiserhebung oder bei Auslieferungen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafverfahren hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, denn immer häufiger findet Kriminalität grenzüberschreitend statt. Mit der Neufassung des IRG soll das Gesetz insgesamt praxistauglicher gestaltet werden: Das IRG in seiner geltenden Fassung ist nach Einschätzung vieler Praktikerinnen und Praktiker zu unübersichtlich und kompliziert. Außerdem soll erstmals eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen – zum Beispiel Sondertribunalen – geschaffen werden; die Rechte von Verfahrensbeteiligten sollen gestärkt werden; und es sollen europäische Vorgaben umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf die Unabhängigkeit der entscheidenden Stelle bei der Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle.