Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Der Verhandlungstermin ist von 10.30 Uhr auf 9.00 Uhr vorverlegt. Verhandlungstermin am 26. März 2021, Saal E 101 – V ZR 299/19 (Anwendbarkeit von § 9a Abs. 2 WEG n.F. auch für bereits vor dem 1. Dezember 2020 anhängige Verfahren?) (Pressemeldung des BGH)

Anlässlich eines Revisionsverfahrens, in dem ein Wohnungseigentümer von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks die Beseitigung von vier dort angepflanzten Zypressen verlangt, hat der V. Zivilsenat zu entscheiden, welche Auswirkungen der seit dem 1. Dezember 2020 geltende § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines Klägers hat, wenn die Klage vor dem 1. Dezember 2020 erhoben worden ist.

Verhandlungstermine in Sachen Thermofensterin den Verfahren VI ZR 813/20 und VI ZR 268/20 wegen Rücknahme der Revision aufgehoben (Pressemeldung des BGH)

Der VI. Zivilsenat hat den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 9. März 2021 in dem Verfahren VI ZR 813/20 (siehe Pressemitteilung 157/20) aufgehoben, da der klagende Fahrzeugkäufer die Revision zurückgenommen hat. Aus dem gleichen Grunde war in dem Verfahren VI ZR 268/20 auch der auf den 23. Februar 2021 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung (siehe Pressemitteilung 142/20) aufgehoben worden.