Verhandlungstermin am 6. Juli 2021, 8.30 Uhr, Sitzungssaal E 101 – XI ZR 4/20 – (Wirksamkeit von Klauseln, die eine „Servicepauschale“ zugunsten einer Bausparkasse vorsehen) (Pressemeldung des BGH)
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat wird über die Wirksamkeit von Klauseln zu entscheiden haben, die eine „Servicepauschale“ zugunsten einer Bausparkasse vorsehen.



