Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Verhandlungstermin am 15. Oktober 2025, 9.00 Uhr in Sachen IV ZR 86/24 (Auslegung von Klauseln in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit einer Dieselklage) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird sich am 15. Oktober 2025 mit Fragen zum Umfang des Deckungsschutzes bei Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zu befassen haben, insbesondere damit, ob nach den maßgeblichen Versicherungsbedingungen Deckungsschutz nur für Ereignisse besteht, die dem Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse eines zugelassenen Fahrzeugs mit dem Fahrzeug widerfahren, oder auch für Ereignisse, die ihm in seiner Eigenschaft als Erwerber eines noch zuzulassenden Fahrzeugs betreffen.

Verhandlungstermin am 24. September 2025 um 10 Uhr in Sachen VIII ZR 228/23 (Zulässigkeit einer „gewinnbringenden“ Untervermietung von Wohnraum) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob der Vermieter einen Wohnraummietvertrag gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristgemäß kündigen kann, wenn der Mieter die Wohnung „gewinnbringend“ untervermietet.

Verhandlungstermin am 9. Oktober 2025 um 11:30 Uhr in Sachen III ZR 180/24 (Haftung für etwaige Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird darüber zu entscheiden haben, ob eine niedergelassene Ärztin und ihre Mitarbeiterin bei der Vornahme einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Ausübung eines ihr anvertrauten öffentlichen Amtes gehandelt haben mit der Folge, dass für etwaige Impfschäden Amtshaftungsansprüche in Betracht kommen könnten, eine eigene vertragliche oder deliktsrechtliche Haftung der Ärztin insoweit aber ausgeschlossen ist.