BVerfG 1. Senat 2. Kammer: Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des Präsenzunterrichts in Schulen gem § 16 Abs 1, Abs 2 S 2, S 3 der 6. BaylfSMV (juris: CoronaVV BY 7) – Subsidiarität gegenüber verwaltungsgerichtlichem Normenkontrollverfahren gem § 47 VwGO – Eilantrag nach Folgenabwägung abgelehnt
Verfahrensgang vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 3. Juli 2020, Az: 20 NE 20.1443, Beschluss Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Gründe I. 1 Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde zum einen gegen das in § 16 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 und 3 … BVerfG 1. Senat 2. Kammer: Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des Präsenzunterrichts in Schulen gem § 16 Abs 1, Abs 2 S 2, S 3 der 6. BaylfSMV (juris: CoronaVV BY 7) – Subsidiarität gegenüber verwaltungsgerichtlichem Normenkontrollverfahren gem § 47 VwGO – Eilantrag nach Folgenabwägung abgelehnt