BGH 9. Zivilsenat

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Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Europäischen Insolvenzordnung: Bestimmung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen einer Schuldnergesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat bei Verlegung der Hauptverwaltung von einem dritten in einen zweiten Mitgliedstaat; Fortbestehen der internationalen Zuständigkeit des dritten Mitgliedstaats für den Antrag auf Insolvenzverfahrenseröffnung bei Verlegung der Hauptverwaltung in den zweiten Mitgliedstaat vor der Entscheidung über den Insolvenzantrag (EuGH-Vorlage des BGH 9. Zivilsenat)

EuGH-Vorlage vom 17.12.2020, AZ IX ZB 72/19, ECLI:DE:BGH:2020:171220BIXZB72.19.0Art 3 Abs 1 EGV 1346/2000, Art 267 Abs 1 Buchst b AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV