Verurteilung zweier Brüder wegen Geiselnahme und der Beihilfe hierzu sowie wegen weiterer Gewalt- und Sexualdelikte rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)

Verurteilung zweier Brüder wegen Geiselnahme und der Beihilfe hierzu sowie wegen weiterer Gewalt- und Sexualdelikte rechtskräftig

Ausgabejahr2026
Erscheinungsdatum19.01.2026

Nr. 014/2026

Beschluss vom 16. Dezember 2025 – 1 StR 188/25

Das Landgericht Mosbach hat den älteren der beiden Angeklagten wegen Geiselnahme, einer Vielzahl von Vergewaltigungen, sexuellen Übergriffen und gefährlichen Körperverletzungen, der Tötung eines Wirbeltieres sowie weiterer Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Den mitangeklagten jüngeren Bruder hat es wegen Beihilfe zur Geiselnahme mit Vergewaltigung, sexuellen Übergriffs und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts bot der ältere der beiden Angeklagten Online- und Präsenzseminare sowie Coachings im Bereich Ernährung, Lebenshilfe und Persönlichkeitsentwicklung an. Zwischen 2019 und seiner vorläufigen Festnahme am 19. Oktober 2022 beging er unter anderem in seinem Wohnhaus in Walldürn-Altheim eine Vielzahl von Straftaten vor allem gegen die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit seiner Ehefrau sowie mehrerer Teilnehmerinnen seiner Seminare. Eines der Opfer dieser Straftaten hielt er mit Gewalt und Drohungen und unter Ausnutzung der Todesangst des Opfers über einen längeren Zeitraum im Jahr 2022 in seinem Haus fest und vergewaltigte es mehrfach. Als er sich spätestens ab Mitte Oktober 2022 noch zweier weiterer Opfer bemächtigte, war er infolge seines exzessiven Betäubungsmittelkonsums wegen nicht ausschließbar aufgehobener Einsichtsfähigkeit nicht mehr schuldfähig. Der jüngere Bruder unterstützte ihn bei den Straftaten oder beteiligte sich daran; im Haus des älteren Bruders beging er einen sexuellen Übergriff gegen eines der Opfer.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten verworfen. Die Rechtsmittel haben weder Verfahrensfehler noch materiell-rechtliche Fehler aufgedeckt. Die Revision einer Nebenklägerin hat der Senat ebenfalls verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Mosbach – Urteil vom 2. September 2024 – 8 KLs 16 Js 9342/22, hinzuverbunden 8 KLs 16 Js 11535/23

Karlsruhe, den 19. Januar 2026

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