Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an Ehemann in Bärsbach rechtskräftig
Ausgabejahr2026
Erscheinungsdatum13.01.2026
Nr. 008/2026
Beschluss vom 29. Oktober 2025 – 1 StR 362/25
Das Landgericht Heidelberg hat die Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste die zwischenzeitlich verstorbene Esther K. im Juli 2024 den Entschluss, den Ehemann der Angeklagten in der Nacht im Schlaf mit mehreren Messerstichen zu töten. Durch seinen Tod wollte sie den Fortbestand ihrer Freundschaft zur Angeklagten, ihrer einzigen Freundin, sichern, den sie durch deren Ehemann gefährdet sah. Am Morgen des Tattages weihte sie die Angeklagte in ihren Tatplan ein, dessen Umsetzung sie von deren Zustimmung abhängig machte. Die Angeklagte, die für ihren Ehemann schon seit geraumer Zeit nur noch Hass empfand und sich innerlich bereits zur Trennung entschlossen hatte, erklärte sich mit der Tötung ihres Ehemannes einverstanden und sicherte Esther K. zu, sie hierbei zu unterstützen.
In der darauffolgenden Nacht tötete Esther K. den schlafenden Ehemann der Angeklagten in seinem Schlafzimmer mit insgesamt 79 Messerstichen. Die Angeklagte, die absprachegemäß den Schlüssel an der Wohnungseingangstüre hatte stecken lassen, verließ während der Tatausführung das Schlafzimmer und wartete draußen die Beendigung der Tat ab. Wie von Esther K. instruiert, verständigte sie erst Stunden später die Polizei und gab vor, von einem maskierten Einbrecher im Haus überfallen worden zu sein, ihr Ehemann sei noch im Haus. Hierdurch verschaffte sie Esther K. ausreichend Zeit, das Tatwerkzeug und ihre blutverschmierte Kleidung zu beseitigen, so dass beides nicht aufgefunden werden konnte.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Angeklagten verworfen. Verfahrensfehler hat das Rechtsmittel nicht aufgedeckt. Auch die aufgrund der erhobenen Sachrüge veranlasste materiell-rechtliche Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.
Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Vorinstanz:
Landgericht Heidelberg – Urteil vom 31. März 2025 – 6 Ks 4000 Js 14517/24
Karlsruhe, den 13. Januar 2026
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