Engere Partnerschaft mit Indien: Kabinett bringt Gesetzentwurf zur deutsch-indischen Rechtshilfe in Strafsachen auf den Weg (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf zum Inkrafttreten des deutsch-indischen Rechtshilfevertrages beschlossen. Ziel des Vertrages ist es, die Zusammenarbeit in Strafverfahren zu vereinfachen und zu modernisieren.

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