Elektronische Beurkundungen sollen eingeführt werden: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens beschlossen. Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können. Signiert werden kann dann zum Beispiel mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels eines Unterschriftenpads. Das Gesetz ist ein wesentlicher Schritt der Digitalisierung für Notarinnen und Notare und andere Urkundsstellen wie zum Beispiel Nachlassgerichte und Konsulate.

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