Verurteilung wegen Totschlags rechtskräftig
Ausgabejahr2024
Erscheinungsdatum10.12.2024
Nr. 234/2024
Beschluss vom 26. November 2024 – 3 StR 314/24
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Wuppertal verworfen, mit dem dieser wegen Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen mischte sich der Vater des Angeklagten in ein Streitgespräch ein, das der später Getötete mit seinem eigenen Vater auf dem Weg in einer Hochhaussiedlung in Solingen führte. Dies rief Unmut hervor und hatte zur Folge, dass ein Bruder des Angeklagten auf den Angegangenen einschlug. Das sah der Angeklagte aus einem Küchenfenster, ergriff zwei Messer und stürmte damit aus der Wohnung. Er fügte zunächst dem Vater des sodann Getöteten eine Stichverletzung an der Schulter zu und stach darauf diesem in die Schläfe und nachfolgend in die Herzregion. Der mehrfach Getroffene verstarb trotz Rettungsbemühungen noch am Tatort. Der Tod des aus Syrien stammenden Opfers zog größere Versammlungen in Solingen, Aktionen gegen die Familie des Angeklagten und eine drohende Eskalation nach sich.
Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu dessen Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal – Urteil vom 10. Oktober 2023 – 25 Ks 5/23 (45 Js 84/22)
Karlsruhe, den 10. Dezember 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente
Beschluss des 3. Strafsenats vom 26.11.2024 – 3 StR 314/24 –