Verurteilung einer Mutter wegen Totschlags an ihrem Säugling und versuchten Mordes an ihrem Lebensgefährten durch das Landgericht Hamburg rechtskräftig
Ausgabejahr2024
Erscheinungsdatum27.11.2024
Nr. 227/2024
Beschluss vom 18. November 2024 – 5 StR 476/24
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht die Angeklagte am 7. Mai 2024 wegen Totschlags und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Annahme verminderter Schuldfähigkeit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete die Angeklagte im Mai 2023 ihren drei Wochen alten Sohn, indem sie ihn absichtlich mit einem Kissen erstickte. Nachdem sie im August 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, stach sie nachts mit einem Küchenmesser auf den Hinterkopf ihres neben ihr schlafenden Lebensgefährten ein, wobei sie dessen Tod billigend in Kauf nahm. Dieser erlitt Schnittverletzungen, konnte weitere Stiche aber mit Händen und Armen abwehren und der Angeklagten das Messer abnehmen.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision der Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben.
Vorinstanz:
LG Hamburg – Urteil vom 7. Mai 2024 – 621 Ks 16/23
Karlsruhe, den 27. November 2024
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Ergänzende Dokumente
Beschluss des 5. Strafsenats vom 18.11.2024 – 5 StR 476/24 –