Hauptverhandlung im Verfahren 6 StR 133/22 (Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG) am 10. Januar 2023, 10.00 Uhr
Ausgabejahr2022
Erscheinungsdatum05.12.2022
Nr. 175/2022
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 10. Januar 2023 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Simsonplatz 1, über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 28. September 2021* verhandeln.
Die Anklage wirft vier früheren Vorständen bzw. Personalleitern der Volkswagen AG vor, in unterschiedlicher Beteiligung mehreren Betriebsräten von 2011 bis 2016 überhöhte Vergütungen bewilligt und sich damit wegen Untreue strafbar gemacht zu haben. Das Landgericht hat den äußeren Tatbestand der Untreue für erfüllt erachtet. Es fehle aber an der subjektiven Tatseite, weil die Angeklagten irrtümlich davon ausgegangen seien, mit ihren Entscheidungen keine Pflichten zu verletzen. Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit den Rügen der Verletzung formellen und sachlichen Rechts gegen die Freisprüche. Der Generalbundesanwalt ist den Rechtsmitteln beigetreten.
Vorinstanz:
Landgericht Braunschweig – Urteil vom 28. September 2021* – 16 KLs 406 Js 59398/16 (85/19)
Karlsruhe, den 5. Dezember 2022
*“In der ursprünglichen Fassung dieser Pressemitteilung hieß es irrtümlich 21.09.2021″.
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