Bundesregierung beschließt Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität: Zoll und Bundeskriminalamt werden rechtlich, technisch und personell gestärkt (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundeskabinett hat heute den Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität verabschiedet. Er wurde vom Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium gemeinsam erarbeitet. Der Gemeinsame Aktionsplan enthält wichtige Maßnahmen, um Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität noch konsequenter zu bekämpfen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen dafür nun die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Zoll und Bundeskriminalamt werden zudem technisch und personell gestärkt.

Mitglieder der Vereinigung für Arbeitsrechtswissenschaft zu Gast beim Bundesarbeitsgericht (Pressemeldung des BAG)

Zwischen den Mitgliedern der Vereinigung für Arbeitsrechtswissenschaft und Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts wird in regelmäßigem Abstand von zwei Jahren ein Fachgespräch zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen geführt. Am 25. Februar 2026 waren die Mitglieder zu Gast beim Bundesarbeitsgericht. Gegenstand des Austauschs waren unter anderem der Beschäftigtendatenschutz und das Spannungsfeld von deutschen und europäischen Grundrechten im Arbeitsrecht.