Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an Ehemann in Bärsbach rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)
Beschluss vom 29. Oktober 2025 – 1 StR 362/25
Beschluss vom 29. Oktober 2025 – 1 StR 362/25
Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob der in § 656c BGB vorgesehene Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer beim Kauf eines Einfamilienhauses auch dann gilt, wenn der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig wird, es sich bei der vermittelten Immobilie nach den objektiven Gegebenheiten nicht um ein Einfamilienhaus handelt, der Käufer sie jedoch als solches nutzen will und diesen Erwerbszweck dem Makler nach Abschluss des Maklervertrags offenlegt.
Urteil vom 13. Januar 2026 – 1 StR 216/25