Revisionshauptverhandlung am 14. Januar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 277/25 (Verurteilung eines Arztes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen) (Pressemeldung des BGH)

Revisionshauptverhandlung am 14. Januar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 277/25 (Verurteilung eines Arztes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen)

Ausgabejahr2026
Erscheinungsdatum05.01.2026

Nr. 001/2026

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag (durch Unterlassen), gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und versuchten Totschlags (durch Unterlassen) in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Weiter hat es dem Angeklagten untersagt, für die Dauer von drei Jahren den Beruf des Arztes auszuüben.

Den Feststellungen zufolge betrieb der Angeklagte im Zeitpunkt der abgeurteilten Taten eine mobile Anästhesie- und Notfallpraxis, die sich auf ambulante Narkosen in Zahnarztpraxen spezialisiert hatte. Er behandelte dabei rund 500 Kinder im Alter zwischen anderthalb und zwölf Jahren und rund 600 Erwachsene pro Jahr. Aufgrund seiner fehlerhaften Behandlung am 28. September 2021 erkrankten vier Kinder, die sich an diesem Tag einer zahnärztlichen Behandlung unter Vollnarkose unterzogen hatten, an einer Sepsis. In keinem Fall leitete der Angeklagte, der die Symptome eines kritischen Schockzustands erkannte, Rettungsmaßnahmen ein. Eines der Kinder verstarb in der darauffolgenden Nacht in Anwesenheit des Angeklagten in den Räumen der Zahnarztpraxis.

Die Revisionshauptverhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft, mit der sie die Verurteilung des Angeklagten auch wegen Mordes in Verdeckungsabsicht erstrebt und die Kürze des Berufsverbots beanstandet, findet am Mittwoch, dem 14. Januar 2026, um 9:30 Uhr im Sitzungssaal E 004, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.

Vorinstanz:

LG Frankfurt am Main – Urteil vom 1. November 2024 – 5/01 Ks – 7120 Js 247600/21 (1/24)

Karlsruhe, den 5. Januar 2026

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