Verurteilung eines Heranwachsenden wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)

Verurteilung eines Heranwachsenden wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat rechtskräftig

Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum21.11.2025

Nr. 220/2025

Beschluss vom 12. November 2025 – 3 StR 339/25

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn verworfen. Das Landgericht hatte den Angeklagten im Wesentlichen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat inTateinheit mit Waffendelikten zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen strebte der Angeklagte den Aufbau einer an der SS-Ideologie orientierten Parallelgesellschaft an. Es sollte nach Ansammlung von Mitstreitern, Rohstoffen und Waffen ein „Kleinkrieg gegen die BRD und EU“ unter Einsatz todbringender Gewalt geführt werden. Dabei hätte die symbolträchtige Tötung von Staatsbediensteten das innere Gefüge der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig erschüttern und das Vertrauen der Bevölkerung in deren Stabilität stören sollen. In Umsetzung seiner Pläne begann der im Tatzeitraum zwischen 16 und 18 Jahre alte Angeklagte, mit Hilfe eines 3D-Druckers eine automatische Selbstladewaffe herzustellen. Zudem bearbeitete er eine Schreckschusspistole so, dass mit ihr Geschosse verfeuert werden konnten. Um den Umgang mit Waffen zu üben, besuchte er einen Schützenverein.

Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Verfahrens- und Sachrügen hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erbracht. Es ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Limburg a. d. Lahn – Urteil vom 4. Februar 2025 – 1 KLs – 6430 Js 225583/23

Karlsruhe, den 21. November 2025

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