Verhandlungstermin am 12. Dezember 2025 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 219/24 (Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Erstherstellung des Sondereigentums bei einem „steckengebliebenen Bau“?) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem voraussichtlich zu klären sein wird, ob sich die Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur erstmaligen Errichtung des Gemeinschaftseigentums nach einer Insolvenz des Bauträgers auch auf die Herstellung von Teilen des Sondereigentums erstreckt.