Beschluss des BGH 5. Strafsenat vom 05.11.2025, AZ 5 StR 536/25
Beschluss vom 05.11.2025, AZ 5 StR 536/25, ECLI:DE:BGH:2025:051125B5STR536.25.0
Beschluss vom 05.11.2025, AZ 5 StR 536/25, ECLI:DE:BGH:2025:051125B5STR536.25.0
Beschluss vom 05.11.2025, AZ 5 StR 434/25, ECLI:DE:BGH:2025:051125B5STR434.25.0
Beschluss vom 05.11.2025, AZ 5 StR 546/25, ECLI:DE:BGH:2025:051125B5STR546.25.0
Urteil vom 05.11.2025, AZ VIa ZR 992/22, ECLI:DE:BGH:2025:051125UVIAZR992.22.0
Urteil vom 05.11.2025, AZ IV ZR 109/24, ECLI:DE:BGH:2025:051125UIVZR109.24.0§ 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
Urteil vom 5. November 2025 – IV ZR 109/24
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Auskunfts- und Haftungsansprüche zu entscheiden, die von einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen angeblicher Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend gemacht werden.
Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Zukünftig soll die Einleitung der Zwangsvollstreckung überwiegend elektronisch erfolgen. Auch der weitere Dokumentenaustausch zwischen Anwältinnen und Anwälten sowie Behörden an Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher soll elektronisch erfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll zu jährlichen Entlastungen von etwa 7 Millionen Euro führen.
Immobiliengeschäfte beim Notar sollen schneller, effizienter und auch günstiger durchgeführt werden können. Notare, Gerichte und Behörden sollen Informationen und Dokumente zukünftig ausschließlich auf digitalem Weg austauschen, wenn Grundstückskaufverträge durchgeführt werden. Gleiches soll auch für weitere notarielle Rechtsgeschäfte und Anzeigepflichten gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und auch die Verwaltung sollen dadurch in Höhe von rund 49 Millionen Euro jährlich entlastet werden.