Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung der Wohnung eines Rundfunkredakteurs wegen Verdachts der Unterstützung von „linksunten.indymedia“ verletzt Rundfunkfreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) – unzureichende fachgerichtliche Darlegungen zum Vorliegen eines Anfangsverdachts – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.11.2025, AZ 1 BvR 259/24, ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20251103.1bvr025924Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 34a Abs 2 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Verhandlungstermin am 15. Januar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 106/25 (Altersüberprüfung beim Verkauf von unbefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob beim Verkauf und Versand von unbefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten eine Überprüfung des Alters des Bestellers beziehungsweise des Empfängers der Lieferung erfolgen muss.