Beschluss des BAG 8. Senat vom 22.09.2025, AZ 8 AZB 8/25
Beschluss vom 22.09.2025, AZ 8 AZB 8/25, ECLI:DE:BAG:2025:220925.B.8AZB8.25.0
Beschluss vom 22.09.2025, AZ 8 AZB 8/25, ECLI:DE:BAG:2025:220925.B.8AZB8.25.0
Beschluss vom 22.09.2025, AZ 8 AZB 7/25, ECLI:DE:BAG:2025:220925.B.8AZB7.25.0
Beschluss vom 22.09.2025, AZ 8 AZB 9/25, ECLI:DE:BAG:2025:220925.B.8AZB9.25.0
Beschluss vom 22.09.2025, AZ 8 AZB 6/25, ECLI:DE:BAG:2025:220925.B.8AZB6.25.0§ 87 Abs 1 BetrVG, § 85 ArbGG, § 78 ArbGG, § 87 Abs 1 BetrVG, § 567 ZPO
Verschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Erfasst von der Neuordnung sind vor allem Regelungen für die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern und zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.
Beschluss vom 19. August 2025 – 3 StR 167/25