Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird sich am 15. Oktober 2025 mit Fragen zum Umfang des Deckungsschutzes bei Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zu befassen haben, insbesondere damit, ob nach den maßgeblichen Versicherungsbedingungen Deckungsschutz nur für Ereignisse besteht, die dem Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse eines zugelassenen Fahrzeugs mit dem Fahrzeug widerfahren, oder auch für Ereignisse, die ihm in seiner Eigenschaft als Erwerber eines noch zuzulassenden Fahrzeugs betreffen.