Verhandlungstermin am 24. September 2025 um 10 Uhr in Sachen VIII ZR 228/23 (Zulässigkeit einer „gewinnbringenden“ Untervermietung von Wohnraum) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob der Vermieter einen Wohnraummietvertrag gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristgemäß kündigen kann, wenn der Mieter die Wohnung „gewinnbringend“ untervermietet.