Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache – allerdings verfassungsrechtliche Zweifel bzgl hinreichender Tatsachengrundlagen im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren (Maßstäbe zur Bedeutung des sog Parental Alienation Syndrome in Sachverständigengutachten) (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 27.08.2025, AZ 1 BvR 1473/25, ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250827.1bvr147325Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1666a BGB, § 1666 Abs 1 BGB

Für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten bei den Amts- und Landgerichten (Pressemeldung des BMJV)

 Um die Bürgernähe und Leistungsfähigkeit der Justiz zu stärken, schlägt die Bundesregierung Änderungen der Regelungen über die gerichtlichen Zuständigkeiten vor. So sollen Amtsgerichte künftig für mehr Rechtsstreitigkeiten zuständig sein. Bislang entscheiden diese Gerichte in zivilrechtlichen Verfahren mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro. Künftig sollen die Amtsgerichte über Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro verhandeln. Außerdem sollen bestimmte Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell in ihre Zuständigkeit fallen, also unabhängig davon, wie hoch der Streitwert des Verfahrens ist. Andere Rechtsstreitigkeiten – beispielweise aus Heilbehandlungen, über Veröffentlichungen im Internet oder in der Presse oder im Vergaberecht – sollen generell den Landgerichten zugewiesen werden. So soll die Spezialisierung in der Justiz weiter gefördert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Bundeskabinett heute beschlossen.