Rechtssicherheit für die Erforschung von IT-Sicherheitslücken: Bundesjustizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf zum Computerstrafrecht (Pressemeldung des BMJV)
Wer IT-Sicherheitslücken aufspüren und schließen möchte, soll nicht dem Risiko einer Strafbarkeit ausgesetzt sein. Damit dies sichergestellt ist, schlägt das Bundesministerium der Justiz eine Anpassung des Computerstrafrechts vor.