Beschluss des BVerwG 3. Senat vom 17.10.2024, AZ 3 AV 1/24
Beschluss vom 17.10.2024, AZ 3 AV 1/24, ECLI:DE:BVerwG:2024:171024B3AV1.24.0
Beschluss vom 17.10.2024, AZ 3 AV 1/24, ECLI:DE:BVerwG:2024:171024B3AV1.24.0
Beschluss vom 17.10.2024, AZ 6 StR 461/24, ECLI:DE:BGH:2024:171024B6STR461.24.0
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 6. Februar 2025 über die Revisionen des Generalbundesanwalts und einer Angeklagten gegen ein am 31. Mai 2023 verkündetes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden.
Wer in Deutschland eine GmbH gründen möchte oder Anmeldungen zum Vereinsregister vornehmen möchte, ist mit zeitraubenden bürokratischen Hemmnissen belastet. Dies geht aus einem Praxischeck zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im GmbH- und Vereinsrecht hervor, den das Bundesministerium der Justiz durchgeführt hat. Eine Kurzfassung des Abschlussberichts wurde heute veröffentlicht. Der Bericht schlägt vor, Notare zu zentralen Ansprechpartnern bei der GmbH-Gründung und Vereinsregisteranmeldung zu machen. Dies würde die Prozesse vereinfachen und Entlastungen sowohl für die Wirtschaft als auch für das Ehrenamt bringen. Der Bürokratieabbau ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Praxischecks sind ein neues Format, um Potentiale für Bürokratieabbau zu ermitteln.
Menschenhandel ist ein abscheuliches Verbrechen. Um auf dieses Verbrechen aufmerksam zu machen gibt es den Europäischen Tag gegen Menschenhandel am morgigen 18. Oktober 2024. Aus diesem Anlass kündigt die Bundesregierung den ersten umfassenden Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel an. Dieser Maßnahmenkatalog wird derzeit erarbeitet und soll im Frühjahr 2025 verabschiedet werden.
Beschluss vom 8. Oktober 2024 – 5 StR 364/24
Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Entwurf eines Strafrechtspflegestatistikgesetzes veröffentlicht. Ziel des Vorhabens ist es, die statistische Erfassung der Arbeit der Strafjustiz zu verbessern. Künftig sollen für alle maßgeblichen Abschnitte des Strafverfahrens aussagekräftige Daten zur Verfügung stehen – vom Ermittlungsverfahren über die strafgerichtliche Entscheidung bis zur Erledigung der Strafvollstreckung.
Urteil vom 17. Oktober 2024 – 1 StR 285/24
Beschluss vom 30. September 2024 – 1 StR 334/24