Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch übermäßig enge Auslegung des Begriffs der „Maßnahme“ iSd § 109 StVollzG und darauf gründender Versagung von PKH – hier: ggf unbefugte Offenlegung von Krankendaten eines Strafgefangenen durch den Anstaltsarzt als Maßnahme iSd § 109 StVollzG (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.07.2022, AZ 2 BvR 1814/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220728.2bvr181421Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG

Bundesregierung beschließt Zentralisierung der Inkassoaufsicht auf Bundesebene – Stärkung in den Bereichen Verbraucherschutz, Legal Tech und Geldwäscheprävention (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe beschlossen. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:„Die Inkassoaufsicht verteilt sich gegenwärtig auf 38 verschiedene Gerichte, was oftmals zu uneinheitlichen Entscheidungen führt. Auch deshalb Bundesregierung beschließt Zentralisierung der Inkassoaufsicht auf Bundesebene – Stärkung in den Bereichen Verbraucherschutz, Legal Tech und Geldwäscheprävention (Pressemeldung des BMJV)

Hinweisgeberschutzgesetz vom Kabinett beschlossen (Pressemeldung des BMJV)

Besserer Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals Hinweisgeberschutzgesetz vom Kabinett beschlossen (Pressemeldung des BMJV)