„Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte, des EuGH und des EGMR in Lausanne (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König hat vom 11. bis 12. September 2022 am „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilgenommen. Das Treffen findet regelmäßig im Zwei-Jahres-Rhythmus statt und wurde in diesem Jahr vom Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne unter Leitung der Bundesgerichtspräsidentin Dr. Martha Niquille ausgerichtet. Teilgenommen haben unter anderem der Präsident des Staatsgerichtshofs Liechtenstein Dr. Hilmar Hoch, der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. DDr. Dr. h. c. Christoph Grabenwarter, der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Prof. Dr. Koen Lenaerts und die Richterin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr. Themen der Fachgespräche waren unter anderem die Rolle der Justiz im Klimaschutz und die Beschuldigtenrechte in der verdeckten Ermittlung sowie der Rechtsschutz für Einzelpersonen bei internationalen Sanktionen.

Hauptverhandlung am 10. November 2022, 10.30 Uhr, Karl-Heine-Straße 12, Leipzig, in der Strafsache 5 StR 283/22 (zur Frage der Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen) (Pressemeldung des BGH)

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 10. November 2022 über die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg, in dem es u.a. um die Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen geht.