Keine Normenkontrolle im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren – Deutsche Zentrumspartei erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit Beschluss vom 22. Juli 2021 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Nichtanerkennungsbeschwerde der Deutschen Zentrumspartei (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zurückgewiesen. Diese richtete sich gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, die Beschwerdeführerin nicht als Partei für die Bundestagswahl anzuerkennen. Der Zweite Senat hat die – erstmalig in einem Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren ohne Begründung bekanntgegebene – Entscheidung nunmehr gemäß § 96d Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) begründet.