Pressemitteilung Nr. 38/2022 vom 10. Mai 2022
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard), wird am 11. Mai 2022 sein 85. Lebensjahr vollenden.
Er gehörte vom 16. Juli 1987 bis zum 16. Dezember 1999 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an.
Dieter Grimm ist im Jahre 1937 in Kassel geboren und machte dort sein Abitur. Anschließend absolvierte er ein Studium der Rechts- und Politikwissenschaften in Frankfurt am Main, Freiburg und Berlin sowie an der Pariser Sorbonne und an der Harvard-University, wo er 1965 den Master of Laws (LL.M.) erwarb. Im Jahr 1967 absolvierte Dieter Grimm sein Zweites Juristisches Staatsexamen. Danach war er als wissenschaftlicher Referent für Verfassungsgeschichte und Geschichte der politischen Theorien am Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main tätig und lehrte in den Fächern Politikwissenschaft, Öffentliches Recht und Rechtsgeschichte an den Universitäten Trier und Frankfurt am Main. Während dieser Zeit erfolgten im Jahre 1971 seine Promotion und 1979 seine Habilitation. Im selben Jahr wurde Dieter Grimm als Professor für Öffentliches Recht an die Universität Bielefeld berufen. Von 1984 bis 1990 war er zugleich Direktor des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forschung.
Das Dezernat von Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Grimm, LL.M. (Harvard), am Bundesverfassungsgericht umfasste unter anderem das Recht der freien Meinungsäußerung, die Rundfunk- und Pressefreiheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht des Datenschutzes und das Wettbewerbsrecht. Er wirkte an zahlreichen wegweisenden Urteilen und Beschlüssen mit, die grundlegende Maßstäbe für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesetzt haben. Hervorzuheben sind insbesondere die Entscheidungen „Startbahn West“ (BVerfGE 82, 236), „Rundfunkfinanzierung“ (BVerfGE 90, 60), „Sitzblockaden“ (BVerfGE 92, 1), „Soldaten sind Mörder“ (BVerfGE 93, 266), „Kurzberichterstattung im Fernsehen“ (BVerfGE 97, 228), „Montan-Mitbestimmung“ (BVerfGE 99, 367) sowie „Abhörbefugnisse des BND“ (BVerfGE 100, 313).
Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht wirkt Dieter Grimm weiterhin als herausragender und international anerkannter Rechtswissenschaftler. Im Jahr 2000 erhielt er einen Ruf als Universitätsprofessor für öffentliches Recht an die Humboldt-Universität zu Berlin, an der er 2005 emeritiert wurde. Gastprofessuren führten ihn an die Universität La Sapienza in Rom, die Yale Law School, die New York University Law School und die Harvard Law School sowie an die Faculty of Law der University of Toronto. Dieter Grimm wurden die Ehrendoktorwürden der University of Toronto, der Katholischen Universität Porto Alegre und der Universitäten Göttingen, Bukarest und Bielefeld verliehen.
Im Jahre 1999 wurde Dieter Grimm mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Der französische Staatspräsident ernannte ihn 2004 zum Commandeur dans l’Ordre national du Mérite.
Herr Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Grimm, LL.M. (Harvard), lebt heute in Berlin.