Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Absehen von der Vorlage ungeklärter unionsrechtlicher Fragen an den EuGH ohne nachvollziehbare Begründung verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG – hier: Berücksichtigung einer psychischen Erkrankung des Betroffenen im Auslieferungsverfahren auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 20.04.2022, AZ 2 BvR 1713/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220420.2bvr171321Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV, Art 1 Abs 3 EGRaBes 584/2002, Art 3 Abs 1 EUGrdRCh

Mehr Gestaltungsfreiheit für Unternehmen im Binnenmarkt (Pressemeldung des BMJV)

Umstrukturierungen von Unternehmen sollen rechtssicherer und effizienter werden Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie veröffentlicht. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Wir schaffen für Unternehmen eine neue Grundlage, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und sich neue Märkte und Geschäftsmodelle zu erschließen. Im Mehr Gestaltungsfreiheit für Unternehmen im Binnenmarkt (Pressemeldung des BMJV)