Vereinbarung zum Wechsel des Verbraucherschutzes ins Bundesumweltministerium unterzeichnet (Pressemeldung des BMJV)

Ressortvereinbarung zwischen
BMJ und
BMUV geschlossen

Mit den Unterschriften von Justiz-Staatssekretärin
Dr. Angelika Schlunck und Umwelt-Staatssekretär Stefan Tidow besiegeln beide Ministerien den Übergang der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz auf das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (
BMUV). Diese war durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 vom Bundesministerium der Justiz (
BMJ) auf das
BMUV übertragen worden. Die getroffene Vereinbarung regelt, welche Aufgaben, Zuständigkeiten und Mitarbeitenden aus dem Geschäftsbereich des
BMJ (vormals
BMJV) auf das
BMUV (vormals
BMU) übergehen.

Justiz-Staatssekretärin
Dr. Angelika Schlunck erklärt:

„Ich freue mich, dass wir unsere Verhandlungen mit dem
BMUV zu den Zuständigkeiten im Bereich Verbraucherschutz, Verbraucherpolitik und Verbraucherrechtsdurchsetzung erfolgreich abgeschlossen haben. Für die konstruktiven und intensiven Gespräche danke ich allen Beteiligten. Mit der Einigung haben wir klare Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz erzielt. Die getroffene Vereinbarung sichert dem
BMUV den Übergang von verbraucherpolitisch erfahrenem Personal. Damit ist die Handlungsfähigkeit in der Verbraucherpolitik des
BMUV gewährleistet und die Aufgaben von
BMJ und
BMUV sind nun klar verteilt.“

Verbraucherschutz-Staatssekretärin
Dr. Christiane Rohleder: „Alle Bürgerinnen und Bürger sind Verbraucherinnen und Verbraucher. Unsere Aufgabe und unser Ziel im
BMUV ist es nun, ihre berechtigten Anliegen zu schützen und ihre Rechte zu stärken. Hierbei werden wir auch einen Schwerpunkt auf die Verbraucherpolitik im Kontext der Digitalisierung legen. Ich freue mich, dass der Verbraucherschutz nun mit dem Umweltschutz in unserem Haus verbunden ist. Dies gibt uns die Chance, Verbraucherpolitik und Nachhaltigkeit zusammenzudenken. Dies stärkt den Verbraucherschutz und den Umweltschutz gleichzeitig.“

Der Erlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 sieht vor, dass aus dem Geschäftsbereich des
BMJ die „Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, insbesondere auch im Kontext der Digitalisierung, sowie die Verbraucherrechtsdurchsetzung, insbesondere auch die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Nachhaltigkeit sowie im Sozial- und Gesundheitswesen ohne die rechtsförmliche Prüfung in diesen Bereichen“ auf das
BMUV übergehen. Die Zuständigkeitsübertragung schließt europäische und internationale Bezüge der genannten Themenfelder ein. Für das Zivilrecht und das Wettbewerbsrecht ist weiterhin das
BMJ federführend, die verbraucherpolitische Prüfung erfolgt jedoch künftig durch das
BMUV.

Ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des
BMUV fällt die Produktsicherheit. Grundlage hierfür ist eine bereits Ende Februar mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geschlossene Vereinbarung. Diese dient ebenfalls der Regelung der Einzelheiten zur Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers von Anfang Dezember 2021.

Damit ist das
BMUV nun umfassend für die Themen Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik zuständig. Zur bestmöglichen Wahrnehmung der neuen Aufgaben hat das „Neue BMUV“ die Abteilung „Verbraucherschutz, Verbraucherrechtsdurchsetzung, Digitale Verbraucherthemen“ (V) gegründet.

Der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 ist
hier abrufbar.