Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Potentielle Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch amtsgerichtlichen Beschluss über die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen eines Betreuungsverfahrens bei fehlender vorheriger Anhörung des Betroffenen – Folgenabwägung (Einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Einstweilige Anordnung vom 22.03.2022, AZ 1 BvR 618/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220322.1bvr061822Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 1896 BGB, § 1896ff BGB, § 44 FamFG

Digitalisierung von Justiz und Rechtsstaat schreitet voran (Pressemeldung des BMJV)

Zukünftig sollen Online-Beurkundungen und Online-Beglaubigungen noch weitreichender möglich werden Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie veröffentlicht. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Die Digitalisierung von Justiz und Rechtsstaat hat für mich eine hohe Priorität. Ein wesentlicher Aspekt ist es dabei, dass wir Online-Gründungen von Digitalisierung von Justiz und Rechtsstaat schreitet voran (Pressemeldung des BMJV)

Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag verworfen, mit dem diese sich im Wege des Organstreits dagegen wandte, dass keiner der von ihr vorgeschlagenen Abgeordneten zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter des Präsidenten des 19. Deutschen Bundestages gewählt worden ist und der Deutsche Bundestag keine prozeduralen Vorkehrungen zum Schutz vor einer Nichtwahl aus sachwidrigen Gründen geschaffen hat.

Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer Vizepräsidentin/eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages (Pressemeldung des BVerfG)

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag im Organstreitverfahren zurückgewiesen, der die Frage betrifft, ob aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG für einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Recht folgt, für die Wahl des Bundestagsvizepräsidenten im zweiten Wahlgang einen eigenen Kandidaten vorzuschlagen und über diesen Vorschlag abstimmen zu lassen.