Verhandlungstermine am 21. Februar 2022 in Sachen VIa ZR 8/21 um 12.00 Uhr und VIa ZR 57/21 um 13.00 Uhr („Dieselverfahren“; Verjährung; Restschadenersatz nach § 852 Satz 1 BGB bei Neuwagen) (Pressemeldung des BGH)

Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22.07.2021) wird am 21.02.2022 über Fragen verhandeln, die unter anderem einen geltend gemachten Restschadensersatz bei Erwerb eines Neuwagens betreffen.