Verfahrensmangel; Nachbarklage wegen Geräuschimmissionen einer Windenergieanlage (Beschluss des BVerwG 7. Senat)
Beschluss vom 08.11.2021, AZ 7 B 2/21, ECLI:DE:BVerwG:2021:081121B7B2.21.0§ 133 Abs 3 S 3 VwGO
Beschluss vom 08.11.2021, AZ 7 B 2/21, ECLI:DE:BVerwG:2021:081121B7B2.21.0§ 133 Abs 3 S 3 VwGO
Beschluss vom 08.11.2021, AZ 7 B 3/21, ECLI:DE:BVerwG:2021:081121B7B3.21.0
Beschluss vom 08.11.2021, AZ 7 B 4/21, ECLI:DE:BVerwG:2021:081121B7B4.21.0
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in fünf gleichzeitig zur mündlichen Verhandlung anstehenden „Dieselverfahren“ darüber zu entscheiden, wann die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Fahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG begann und ob im Falle der Verjährung ein Anspruch auf sogenannten Restschadensersatz aus § 852 Satz 1 BGB besteht.
Ja zur Digitalisierung, aber keine Abstriche bei rechtsstaatlichen Grundsätzen