Verhandlungstermin am 25. November 2021, 9.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 238/20, 243/20, 257/20 und 38/21 („Dieselverfahren“: AUDI AG, Haftung für EA 189) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in vier gleichzeitig zur mündlichen Verhandlung anstehenden Sachen über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einbau von Motoren des Typs EA 189 in von der AUDI AG hergestellte Fahrzeuge zu entscheiden.