Einstellung von Organstreitverfahren bzgl Anpassung der Zahl der erforderlichen Unterstützungsvorschriften (§§ 20 Abs 2 S 2, 27 Abs 1 S 2 BWahlG) für die Bundestagswahl 2021 mit Blick auf die Corona-Pandemie – ua aufgrund der Änderung des BWahlG durch das 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (juris: BWahlGÄndG 26) kein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens – keine Auslagenerstattung (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

Beschluss vom 20.09.2021, AZ 2 BvE 5/21, 2 BvE 6/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:es20210920.2bve000521Art 21 Abs 1 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 64 Abs 1 BVerfGG, § 65 BVerfGG, § 20 Abs 2 S 2 BWahlG

Erfolgloser Eilantrag der Partei „Der III. Weg“ auf Entsperrung ihrer Facebook-Präsenz – unzureichende Darlegungen zur Aktivlegitimation bei mangelnder Inhaberschaft oder sonstiger Berechtigung an betroffenem Facebook-Konto (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 20.09.2021, AZ 1 BvQ 100/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210920.1bvq010021Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 21 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Außergerichtliche Beschwerdemechanismen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte: Studie zeigt Potential (Pressemeldung des BMJV)

Eine Forschungsgruppe der Europa-Universität Viadrina unter Leitung von Professorin Ulla Gläßer hat heute die Ergebnisse eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zu außergerichtlichen Beschwerdemechanismen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte veröffentlicht. Justizstaatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof erklärt:„Die Studie zeigt deutlich: Außergerichtliche Beschwerdemechanismen haben einen Mehrwert. Nicht nur für die Betroffenen, sondern Außergerichtliche Beschwerdemechanismen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte: Studie zeigt Potential (Pressemeldung des BMJV)