Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für unwettergeschädigte Unternehmen (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 beschlossen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt:„Durch den Starkregen und das Hochwasser sind auch Unternehmen unverschuldet in finanzielle Not geraten, die an Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für unwettergeschädigte Unternehmen (Pressemeldung des BMJV)