Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs – Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers begründet keine Besorgnis der Befangenheit (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 26.05.2021, AZ 1 BvR 979/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210526.1bvr097921§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen von Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern gem § 5 der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (juris: CoronaVV MV 5) – Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 26.05.2021, AZ 1 BvR 1185/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210526.1bvr118521§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 5 CoronaVV MV 5, § 47 Abs 1 Nr 2 VwGO

Erfolgreiches Organstreitverfahren zu Unterrichtungspflichten der Bundesregierung beim dritten Hilfspaket für Griechenland (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag entschieden, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungsrecht aus Artikel 23 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat, indem sie es unterlassen hat, ihn vor der Sitzung der Euro-Gruppe am 11. und 12. Juli 2015 und vor dem Euro-Gipfel am 12. und 13. Juli 2015 umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über ihre Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone zu unterrichten.

Erfolgloser Eilantrag einer Gemeinde gegen infektionsschutzbedingtes Verbot von Präsenzunterricht an Schulen gem § 28b Abs 3 IfSG idF vom 22.04.2021 – Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung nicht ersichtlich (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 21.05.2021, AZ 2 BvQ 43/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210521.2bvq004321§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 91 S 1 BVerfGG, EpiBevSchG 4, § 28b Abs 3 IfSG vom 22.04.2021

Opferbeauftragte von Bund und Ländern unterstützen Betroffene des islamistischen Mordes in Dresden weiter (Pressemeldung des BMJV)

Das Oberlandesgericht Dresden hat heute sein Urteil im Fall des islamistischen Messerattentats auf zwei Männer am 4. Oktober 2020 in der Nähe des Kulturpalastes in Dresden verkündet. Eines der Opfer erlitt tödliche Verletzungen und verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Das zweite Tatopfer überlebte den Anschlag schwer verletzt. Die Opferbeauftragten des Bundes, von Sachsen und Opferbeauftragte von Bund und Ländern unterstützen Betroffene des islamistischen Mordes in Dresden weiter (Pressemeldung des BMJV)