Gesetzentwurf zur effektiveren Bekämpfung von Stalking veröffentlicht (Pressemeldung des BMJV)

Straftatbestand der Nachstellung ( § 238 StGB) soll ausgeweitet werden und digitales Stalking im Netz und über Apps erfassen Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings“ veröffentlicht. Länder und Verbände können hierzu nun bis zum Gesetzentwurf zur effektiveren Bekämpfung von Stalking veröffentlicht (Pressemeldung des BMJV)