Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren über den Erlass einer Vollstreckungsanordnung im „PSPP-Verfahren“ – besondere Anforderungen des Amtes bereits ab Wahl, nicht erst ab Ernennung der betreffenden Richterpersönlichkeit – Verfahren über Antrag nach § 35 BVerfGG ist selbständige „Sache“ iSd § 15 Abs 3 S 1 BVerfGG (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

Beschluss vom 12.01.2021, AZ 2 BvR 2006/15, ECLI:DE:BVerfG:2021:rs20210112.2bvr200615§ 15 Abs 3 S 1 BVerfGG, § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 35 BVerfGG

Einigung auf Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (Pressemeldung des BMJV)

Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hat heute einen Regelungstext für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um, die die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorsieht. Für den Regelungstext wurde sich für Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz auf folgende Formulierung geeinigt (neuer Text kursiv): „Pflege und Erziehung Einigung auf Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (Pressemeldung des BMJV)

Verhandlungstermin in Sachen III ZR 25/20 am 21. Januar 2021 um 10.00 Uhr, Sitzungssaal N 004 (Amtshaftungsanspruch wegen unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnung) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts aufgrund des Art. 34 GG zuständige III. Zivilsenat wird darüber zu entscheiden haben, ob Mietern Amtshaftungsansprüche zustehen, wenn eine Landesregierung eine Mietenbegrenzungsverordnung erlässt, die wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung der Verordnung unwirksam ist.