Verhandlungstermin am Dienstag, den 9. März 2021, 11.30 Uhr in Sachen VI ZR 813/20 (Daimler-Thermofenster) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat verhandelt über Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers wegen eines sog. „Thermofensters“.










