Zwischenentscheidung im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle: Beitritt weiterer, nicht eigenständig antragsberechtigter Mitglieder des Deutschen Bundestags zu laufendem Normenkontrollverfahren unzulässig – kein unselbständiger „Anschluss“ an eingeleitetes Normenkontrollverfahren ohne Zustimmung der Antragsteller (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

Beschluss vom 03.11.2020, AZ 2 BvF 2/18, ECLI:DE:BVerfG:2020:fs20201103.2bvf000218Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 93 Abs 1 Nr 2 GG, §§ 76ff BVerfGG, § 65 Abs 1 BVerfGG, § 69 BVerfGG

Verbesserter Verbraucherschutz beim Kauf von Software und Apps sowie auf Online-Marktplätzen (Pressemeldung des BMJV)

Entwürfe zur Umsetzung der Richtlinie über digitale Inhalte und zu den vertraglichen Regelungen der Modernisierungsrichtlinie vorgelegt Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Verbesserter Verbraucherschutz beim Kauf von Software und Apps sowie auf Online-Marktplätzen (Pressemeldung des BMJV)

Rechts­staat­lichkeits-Preis für European Lawyers in Lesvos (PM 34/20 des DAV)

Pressemitteilung Rechtspolitik Berlin/Paris (DAV). Das Rechtsberatungsprojekt European Lawyers in Lesvos (ELIL) wurde mit dem Rule of Law Award derUnion Internationale des Avocats/International Association of Lawyers (UIA) ausgezeichnet. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), einer der Mitbegründer von ELIL, ist über die stetig wachsende internationale Anerkennung des Projekts sehr erfreut. Die Verleihung des Rule of Law Award an Rechts­staat­lichkeits-Preis für European Lawyers in Lesvos (PM 34/20 des DAV)

Nichtannahmebeschluss: Kündigung eines Arbeitnehmers wegen rassistisch diskriminierender Beleidigung eines Arbeitskollegen verletzt nicht Art 5 Abs 1 S 1 GG (Meinungsfreiheit) – Verfassungsbeschwerde bereits nicht hinreichend substantiiert begründet – zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 02.11.2020, AZ 1 BvR 2727/19, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201102.1bvr272719Art 1 GG, Art 3 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 1 AGG, § 7 AGG

Stattgebender Kammerbeschluss: Verwerfung einer Beschwerde gegen Wertfestsetzung mit der Begründung, sie sei „ausschließlich im Interesse und auf Weisung der Rechtsschutzversicherung“ eingelegt worden, verletzt Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 02.11.2020, AZ 1 BvR 533/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201102.1bvr053320Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 42 Abs 3 GKG 2004